Kurzzeitpflege SGB XI

Kurzzeitpflege = wenn die Pflege kurzzeitig zu Hause nicht sichergestellt werden kann und stationär für einen absehbaren Zeitraum erfolgen muss.

 

 

Die Pflegekasse übernimmt diese Leistung mit € 1774,- pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5 für bis zu 8 Wochen.

Nicht verbrauchter Leistungsbetrag aus der Verhinderungspflege des Kalenderjahres kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden: max. € 3386,- (mit dem Geldbetrag aus der Verhinderungspflege) insgesamt.

 

Pflegegrad 1 kann den monatlichen Entlastungsbetrag von € 125,- einsetzen.

 

Der Anspruch ist davon unabhängig, wie lange ein Pflegegrad besteht!

 

  • Pflege in einer vollstationären Einrichtung

 

  • In dieser Zeit gibt es kein Pflegegeld