Hand in Hand bildet aus

Wir bilden aus!

 

Die Hand in Hand Kranken- und Altenpflege Ulrike Lücke GmbH bildet bereits seit 2004 zusammen mit den Pflegeschulen - wie z.B. der ESTA Bildungswerk gGmbH in Bad Salzuflen und apm in Bielefeld - zuerst AltenpflegerInnen und nunPflegefachfrauen“ und „Pflegefachmänner“ gemäß dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und-Prüfungsverordnung (PflAPrV)) aus.

Die generalistische Pflegeausbildung bieten wir nur noch in Kooperation mit der ESTA Bildungswerk gGmbH in Bad Salzuflen an. Ansprechpartner dort ist Hr. Teuber.

 

Zugangsvoraussetzung für die generalistische Pflegeausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene 10jährige allgemeine Schulbildung.

 

Innerhalb der 3jährigen Ausbildung sind Nachtdienste (10 – 15 Nächte) zu leisten, die im zweiten Abschnitt der Ausbildung stattfinden (in den Pflichteinsätzen im Krankenhaus und im Altenheim). Auf Grund dieser Nachtdienste ist die Vollendung des 17. Lebensjahres zu Beginn der Pflegeausbildung daher unbedingt erforderlich, um auch die Grundlagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten zu können.

 

 

Die Bewerbungsgespräche und die Entscheidung über eine Einstellung bei der Hand in Hand Kranken- und Altenpflege Ulrike Lücke GmbH werden von Mareike Lücke und Tanja Worthmann geführt und getroffen.

Der Ausbildungsvertrag ist sowohl von uns als Betrieb, vom Auszubildenden und der Pflegeschule zu unterzeichnen und wird daher in dreifacher Ausfertigung dem Schüler nach positivem Entscheid über eine gemeinsame Ausbildung mitgegeben.

 

Ausbildungsbeginn ist in der Regel der 01. Oktober. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und wird in Schul- und Praxisblöcke gegliedert. Die Praxisblöcke sind in unterschiedlicher Länge auf verschiedene Pflichteinsatzorte aufgegliedert: Der erste Praxisblock ist stets der Orientierungseinsatz beim Arbeitgeber – in diesem Fall bei der Hand in Hand Kranken- und Altenpflege Ulrike Lücke GmbH.

 

Die Auszubildenden erhalten von der Pflegeschule Praxisaufträge entsprechend des Kompetenzbereiches bzw. der -bereiche, der bzw. die in dem nachfolgenden Praxiseinsatz vertieft werden soll/en und die zu Beginn jeder Praxisphase den Praxisanleitern bekannt gegeben werden. Geeignete Patienten für die Praxisaufgaben und den Praxisbesuch (Grund- und/oder Behandlungspflegerische Versorgung eines Patienten/einer Patientin durch den Auszubildenden in Begleitung der Schule und der einrichtungsinternen Praxisanleiterin) werden vom Schüler gemeinsam mit dem jeweiligen Praxisanleiter ausgesucht.

Am Ende des Zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung nach § 6 Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes in der Pflegeschule – die Ausbildung kann unabhängig vom Ergebnis der Zwischenprüfung fortgesetzt werden.

 

Das Examen und somit der Abschluss der dreijährigen Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau gliedert sich in praktische, schriftliche und mündliche Prüfungen. Die Termine werden von der Pflegeschule vorgegeben. Die schriftliche Prüfung ist auf drei Einzelprüfungen aufgegliedert: 3 * schriftliche fallbezogene Aufsichtsarbeiten zu je 120 Minuten an drei aufeinanderfolgenden Werktagen. Die mündliche Prüfung erfolgt in Form einer komplexen Bearbeitung einer Fallsituation aus einem anderen Versorgungskontext als dem der praktischen Prüfung und bezieht sich auch auf eine andere Altersstufe, der die zu pflegenden Menschen angehören. Die mündliche Prüfung kann einzeln oder zu zweit erfolgen – zwischen 30 und 45 Minuten pro „Prüfling“ mit angemessener Vorbereitungszeit.

Die praktische Prüfung ist vom Ablauf ähnlich den vorangegangenen Praxisbesuchen: Vom Schüler wird eine Pflegeplanung für beide Patienten am Vortag in einem vorgegebenen Zeitfenster erstellt. Am Prüfungstag selbst erfolgt eine Patientenvorstellung an die beiden Fachprüfer, die möglichst frei erzählt vorgetragen werden soll (max. 20 Minuten), dann erfolgt die Versorgung im häuslichen Bereich – in Begleitung zweier Lehrer und der Praxisanleitung – die jedoch weder im Ablauf eingebunden werden, noch „eingreifen“ sollen (& Dokumentation durch den Prüfling nicht vergessen!!!), zurück im Betrieb erfolgt eine Übergabe an die Praxisanleitung und das Reflektionsgespräch nach vorgegebenen Kriterien (max. 20 Minuten). 

 

Insgesamt soll die Prüfung 240 Minuten (4 Stunden) nicht überschreiten – sie kann seitens des Betriebes (!) mit einer organisatorischen Pause von einem Werktag unterbrochen werden.

Die mündliche, schriftliche und praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn jeweils die Note „ausreichend“ erreicht worden ist. Jeder Teilbereich kann bei Nicht-Bestehen einmal wiederholt werden.

Die Pflegeschule teilt dem Auszubildenden zum Ende der Ausbildung mit, ob die Prüfungen bestanden wurden und ob die Ausbildung somit abgeschlossen ist oder ob in einem Teilbereich die Prüfung wiederholt werden muss.

Das Zeugnis wird von der Schule ausgeteilt und die Urkunde wird nach Überweisung der Gebühr an entsprechende Institution postalisch an den „Prüfling“ durch die Bezirksregierung übersandt.

 

Monatliche Vergütung (in Höhe des TVöD)

Im ersten Ausbildungsjahr beträgt diese (brutto): € 1340,69

Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt diese (brutto): € 1402,07

Im dritten Ausbildungsjahr beträgt diese (brutto): € 1503,38

 

Bei erfolgreichem Abschluss und mit Verbleib im Betrieb (Vertragsabschluss vor Ende der Ausbildung!) nach der Ausbildung erhalten Auszubildende eine Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro (brutto), welche im Anschluss mit dem letzten Monat Ausbildungsgehalt vergütet wird (Abrechnung über Steuerbüro erfolgt zum 10. des Folgemonats).

Von der Abschlussprämie ausgenommen sind Auszubildende, die eine Wiederholungsprüfung aufgrund unzureichender Ergebnisse beim ersten Versuch ablegen müssen, und die Auszubildenden, die nicht im Betrieb verbleiben.

 

Erholungsurlaub

Der Schülerin / dem Schüler stehen pro Ausbildungsjahr 29 Tage Erholungsurlaub zu, die nach einer 5-Tage-Woche zu legen sind. Grundsätzlich ist der Erholungsurlaub nur in den Praxisblöcken in Absprache mit dem Träger der Ausbildung zu legen - einzelne Urlaubstage werden auch seitens der Pflegeschule vorgegeben.

 

 

Der Pflegeberuf ist ein schöner Beruf – abwechslungsreich, fachlich und menschlich anspruchsvoll und mit sehr guten Aufstiegsmöglichkeiten durch diverse Weiterbildungsmöglichkeiten. Zahlreiche persönliche, soziale und fachliche Kompetenzen müssen bereits in der Ausbildung vorhanden sein und damit weiterentwickelt werden, um kompetente und souveräne Pflegefachkräfte anzulernen.

 

Schriftliche postalische Bewerbungen für freie Ausbildungsplätze werden jederzeit gern entgegen genommen. Bei Bewerbungen per Email bitte ohne Anhang - diese werden nicht geöffnet.