Kurzzeitpflege SGB XI

Kurzzeitpflege = wenn die Pflege kurzzeitig zu Hause nicht sichergestellt werden kann und stationär für einen absehbaren Zeitraum erfolgen muss.

 

 

Die Pflegekasse übernimmt diese Leistung über den "Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege" mit bis zu 3.539,00 € pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5.

 

Pflegegrad 1 kann den monatlichen Entlastungsbetrag von € 131,- einsetzen.

 

Der Anspruch ist davon unabhängig, wie lange ein Pflegegrad besteht!

 

  • Pflege in einer vollstationären Einrichtung

 

  • In dieser Zeit gibt es kein Pflegegeld