Kurzzeitpflege SGB XI
Kurzzeitpflege = wenn die Pflege kurzzeitig zu Hause nicht sichergestellt werden kann und stationär für einen absehbaren Zeitraum erfolgen muss.
Die Pflegekasse übernimmt diese Leistung mit € 1774,- pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5 für bis zu 8 Wochen.
Nicht verbrauchter Leistungsbetrag aus der Verhinderungspflege des Kalenderjahres kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden: max. € 3386,- (mit dem Geldbetrag aus der Verhinderungspflege) insgesamt.
Pflegegrad 1 kann den monatlichen Entlastungsbetrag von € 125,- einsetzen.
Der Anspruch ist davon unabhängig, wie lange ein Pflegegrad besteht!
- Pflege in einer vollstationären Einrichtung
- In dieser Zeit gibt es kein Pflegegeld