Verhinderungspflege SGB XI

Verhinderungspflege = wenn die private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die Pflege nicht durchführen kann und somit "verhindert" ist.

 

 

Die Pflegekasse übernimmt diese Leistung über den "Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege" mit bis zu 3.539,00 € pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5.