Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen SGB XI
- PK überprüft Notwendigkeit unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des MDK
- Pflegebedürftige haben einen Anspruch darauf
- Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich auf die Höhe der Kosten der Maßnahme und des zu leistenden Eigenanteils (je nach Einkommen)
- "Die Zuschüsse dürfen den Betrag von 4000 € ( bis 16.000 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen ) nicht überschreiten"
Zuschüsse gibt es z.B. für Haltegriffe, Badumbau, Türverbreiterung, etc.