Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen SGB XI

 

  • PK überprüft Notwendigkeit unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des MDK

 

  • Pflegebedürftige haben einen Anspruch darauf

 

  • Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich auf die Höhe der Kosten der Maßnahme und des zu leistenden Eigenanteils (je nach Einkommen)

 

  • "Die Zuschüsse dürfen den Betrag von 4000 € ( bis 16.000 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen ) nicht überschreiten"

 

 

Zuschüsse gibt es z.B. für Haltegriffe, Badumbau, Türverbreiterung, etc.