Pflegehilfsmittel SGB XI
- Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit unter Beteiligung einer eigenen Pflegefachkraft oder des (kassenunabhängigen) Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
- Pflegebedürftige haben einen Anspruch darauf
- Der Betrag von 40 € pro Monat darf nicht überschritten werden
- Es geht auch per Kostenerstattung -> nach Einreichen der Quittungen
Pflegehilfsmittel sind z.B.: Handschuhe, Bettschutzeinlagen (60x90 Unterlagen), Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen, Händedesinfektion, Flächendesinfektion